Hilfe in Krankheit und Notlagen

Die Werker-Stiftung sieht sich als Partner und Unterstützer von Mitmenschen, die aufgrund ihrer Krankheit auf die externe, finanzielle Unterstützung und Zuwendung angewiesen sind.

Hier gilt diese Zuwendung betroffenen Patienten und deren Angehörigen sowie Pflegehelfenden.
Besonders gilt die Aufmerksamkeit Patienten, die an Multiple Sklerose erkrankt sind.

Die Werker-Stiftung hat in ihrer Satzung festgelegt, dass grundsätzlich nur bestimmten Anträgen entsprochen werden kann. Wir bitten Sie, diese Einschränkungen nach Örtlichkeit und Zweck der beantragten Förderung zu respektieren.
Daneben müssen alle Anträge allgemein dem Zweck der Stiftung dienen. Erfüllt Ihr Anliegen diese Kriterien, so können Sie sich an uns wenden.

Wir bitten Sie, uns einen kurzen Brief mit folgenden Angaben zu senden:

  • Daten zum Antragsteller und – soweit nicht identisch – zum Geförderten (Name, Alter, Adresse, Telefonnummer)
  • Ziel und Zweck der Förderung
  • Höhe der beantragten Förderung und Höhe der möglichen Eigenleistung
  • Wurden ggf. weitere Förderanträge gestellt? Wenn ja, wo?

Bitte richten Sie keine Anträge per E-Mail an uns. Wir stehen Ihnen aber auf diesem Weg gern für Fragen zur Verfügung.

Im Nachgang werden Zuwendungen und Zuschüsse je nach Fall im Stiftungsgremium entschieden und je nach Zustimmung in Höhe und Laufdauer festgesetzt.

 



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