Stiftungszweck

Die Stiftung soll Menschen und Familien unterstützen, die infolge von MS-Erkrankungen und sonstiger schwer heilbarer oder unheilbarer Krankheiten in Not geraten sind und insbesondere auch auf die Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind, sowie sonstige in Not geratene Menschen. Der unterstützungswürdige Personenkreis soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und insbesondere in der Region Wolfsburg haben.

Mithin ist Zweck der Stiftung die selbstlose unmittelbare und mittelbare Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder aber wirtschaftlich hilfsbedürftig sind im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) und die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) einschließlich der Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften.

Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung von
a) Einrichtungen, die den vorstehenden Zwecken dienen – etwa durch Unterstützung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. einschließlich deren Unterorganisationen.
b) solchen auf die Hilfe anderer angewiesenen Menschen durch selbstlose Unterstützung, etwa durch zweckgebundene finanzielle Zuwendungen zur Linderung oder Beseitigung akuter Notlagen, die die Voraussetzung des § 53 Nr. 2 AO erfüllen.

Die Stiftung kann ihre Mittel teilweise auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.

Auf Leistungen der Stiftung besteht keinerlei Anspruch.

 



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