Satzung

Satzung der Werker-Stiftung mit Sitz in Wolfsburg

Name: Die Stiftung für den Namen „Werker-Stiftung“
Sitz: Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Wolfsburg.
Rechtsform: Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.

Stiftungszweck:

Die Stiftung soll Menschen und Familien unterstützen, die infolge MS-Erkrankungen und sonstiger schwer heilbarer oder unheilbarer Krankheiten in Not geraten sind und insbesondere auch auf die Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind, sowie sonstige in Not geratene Menschen. Der unterstützungswürdige Personenkreis soll seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und insbesondere in der Region Wolfsburg haben.

Mithin ist Zweck der Stiftung die selbstlose unmittelbare und mittelbare Förderung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder aber wirtschaftlich hilfsbedürftig sind im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege, (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) und die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) einschließlich der Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel und deren Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften.

Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung von
a) Einrichtungen, die den vorstehenden Zwecken dienen – etwa durch Unterstützung der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft e. V. einschließlich deren Unterorganisationen.
b) solchen auf die Hilfe anderer angewiesenen Menschen durch selbstlose Unterstützung, etwa durch zweckgebundene finanzielle Zuwendungen zur Linderung oder Beseitigung akuter Notlagen, die die Voraussetzung des § 53 Nr. 2 AO erfüllen.
Die Stiftung kann ihre Mittel teilweise auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.

Steuervergünstigung

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätig und gemeinnützige Zwecke im Sinne der jeweils gültigen Fassung der für diese Stiftung maßgebenden Steuergesetze.

Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen.

Auf Leistungen der Stiftung besteht keinerlei Anspruch.

Grundstockvermögen

Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten.

Hanna Lora und Günther Werker.

Die Gründer der Werker-Stiftung stellen Mittel zur Bekämpfung von Krankheiten und zur Pflege und Unterstützung Betroffener bereit.



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